Unsere BIO-Pflanzenspezialitäten haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

Aber was ist konkret der Unterschied zwischen einem MHD und einem ULD?

Das MHD gilt für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel und gibt einen verbindlichen Grenzwert an, der eingehalten werden muss. Nach Ablauf dieses Datums darf das Produkt nicht mehr verzehrt werden, da es eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers darstellen würde. Die Produkte müssen daher zwingend aus dem Verkauf und dem Verzehr genommen werden, sobald dieses Datum erreicht ist.

NB: Das MHD wird in der Regel auf Produkten wie Wurstwaren, Frischfleisch oder gekühlten Fertiggerichten angebracht.

Das MHD ist vom MHD zu unterscheiden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Lebensmittel auch bei Überschreitung des Datums a priori noch verzehrt werden kann, ohne dass es für den Verbraucher ein Risiko einer Lebensmittelvergiftung darstellt. Es ist daher nicht notwendig, die betreffenden Produkte wegzuwerfen, wenn das MHD überschritten ist.

NB: Nach Ablauf des auf der Verpackung angegebenen Datums sind die organoleptischen und ernährungsphysiologischen Eigenschaften (Geschmack, Vitamine usw.) von Produkten mit einem MHD nicht mehr garantiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die BIO-Pflanzenspezialitäten von Petit Veganne noch einige Tage nach Ablauf des MHD genießbar sind, wenn sie gemäß den Angaben auf der Verpackung gelagert wurden und keine Anomalien aufweisen, die darauf schließen lassen, dass sie nicht mehr verzehrt werden dürfen.

Das MHD jeder unserer Pflanzlichen Spezialitäten finden Sie übrigens auf der jeweiligen Produktseite.

Viel Spaß bei der Verkostung mit Petit Veganne!

Online gestellt am 12/02/2021

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